Georgien
Rechtspolitische Ausgangslage
Die außen- wie innenpolitische Situation Georgiens war zu Beginn der Beratungstätigkeit der IRZ-Stiftung im Jahr 2006 von gravierenden Ereignissen wie dem Krieg in Süd-Ossetien im August 2008 und den gewaltsam beendeten Demonstrationen gegen den Präsidenten im Frühling 2009 geprägt. Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, wie wenig die Praxis der Rechtsberatung von diesen Vorfällen berührt wurde. Im Allgemeinen weisen die Rahmenbedingungen der Beratungstätigkeit derzeit eine zunehmende Konstanz und Verlässlichkeit auf. Allerdings ist in sensiblen Rechtsbereichen eine unabhängige Beratung ohne den Versuch der Einflussnahme durch die Politik nicht ohne weiteres möglich. Aus diesem Grund sind Kooperationspartner und Beratungsinhalte nur nach genauer und vorsichtiger Analyse auszuwählen.
Auf der anderen Seite zeigt sich in Georgien zunehmend, dass die Konkurrenz von nationalen Einflüssen in der Rechtsberatung zu Widersprüchen im Rechtswesen führen kann. Dies lässt sich etwa am Beispiel des Strafverfahrensrechts beobachten. Zu Beginn des Reformprozesses in Georgien diente in den meisten Rechtsbereichen das kontinentaleuropäische System als Vorbild. So waren etwa das materielle und prozessuale Strafrecht stark an den entsprechenden deutschen Gesetzen orientiert. In den letzten Jahren ist jedoch der Einfluss der angloamerikanischen Berater im gleichen Maße wie das Interesse der georgischen Politik an deren Rechtssystem gewachsen. So trat im Oktober 2010 ein reformiertes georgisches Strafprozessgesetz in Kraft, das grundlegende Elemente des angloamerikanischen Strafrechtssystems enthält. Diese Reform hat zum einen zu Widersprüchen zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht geführt, zum anderen wurden weder Strafrichter noch Verteidiger ausreichend auf die neuen Herausforderungen vorbereitet. Hier besteht nach Ansicht vieler Verfahrensbeteiligter und vor Ort agierender Berater Korrektur- oder zumindest erhöhter Schulungsbedarf.
Bisherige Zusammenarbeit – Strategie
Die Zusammenarbeit mit Georgien konnte in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet werden und ist von zentraler Bedeutung für die Präsenz der IRZ-Stiftung in der Region Südkaukasus. Dies hängt maßgeblich mit der erfolgreichen Positionierung der IRZ-Stiftung neben den zahlreichen internationalen Beratungsorganisationen in Georgien zusammen. Entscheidend hierfür war die Fokussierung auf konkrete Themenbereiche (Strafvollzug, Strafrecht, Methodologie und Umsetzung internationaler Verträge) in enger Koordinierung mit bereits ansässigen Organisationen vor Ort. In diesen Bereichen hat sich die IRZ-Stiftung mit ihrer Expertise mittlerweile etabliert, so dass zu den bewährten Kooperationspartnern aus Ministerien und Justiz stetig neue Partner hinzukommen.
Der inhaltliche Schwerpunkt lag auch 2011 auf dem reformbedürftigen Strafvollzugswesen, wo nur kontinuierliche Beratung, Fortbildung und Unterstützung der zuständigen Institutionen langfristig zu Erfolgen führen können. Großen Raum nahm und nimmt die Förderung methodischen Arbeitens ein, da methodische Mängel ein häufiges Hindernis für korrekte Rechtsanwendung sind. Insofern soll auch dieses Thema sowohl im Rahmen der juristischen Ausbildung als auch in der juristischen Praxis, etwa von erstinstanzlichen Strafrichtern, weiterhin verfolgt werden.
Wichtigste Partner
- Strafvollzugsministerium
- Trainingszentrum für Strafvollzug und Bewährungshilfe
- Verfassungsgericht
- Oberster Gerichtshof
- diverse Gerichte in und außerhalb von Tiflis
- georgischer Anwaltsverein
- Anwaltskammer
- Georgian Young Lawyers Association (GYLA)
- juristische Fakultäten der georgischen Universitäten, speziell zur Staatlichen Universität Tiflis
Tätigkeitsschwerpunkte 2011
Rechtsstaat / Justiz
- Beratung des Justizministeriums und des Stadtgerichts Tiflis und Studienreise nach Brandenburg zur Einführung eines modernen und effektiven Gerichtsmanagements
- Fachgespräche mit dem Deutschen Anwaltverein und der Deutschen Anwaltakademie zur Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten, Organisation von Berufsverbänden und Fortbildungsinstituten
Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit
- drei Seminare zu Inhalten der EMRK und deren Anwendung in der anwaltlichen Praxis durch deutsche und georgische Referenten gemeinsam mit dem georgischen Anwaltsverein
Strafrecht und Strafprozess
- Fachgespräche zwischen Vertretern des Obersten Gerichts Georgiens und Richtern des Bundesgerichtshofs, Bundesverfassungsgerichts, Landgerichts Karlsruhe u.a.
- internationales Symposium zum Reformstand des georgischen Jugendstrafrechts gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht Freiburg
- Studienbesuche von deutschen Richtern bei georgischen Strafgerichten der ersten Instanz zur Vorbereitung von Methodik-Schulungen in Zusammenarbeit mit dem Obersten Gericht
Strafvollzug
- Pilotprojekt zur Einführung einer viermonatigen Grundausbildung von zukünftigen Strafvollzugsmitarbeitern: Erfolgreiche Durchführung des ersten Lehrganges
- Beratung zur Einführung von JVA-Werkstätten
- gemeinsames Training of Trainers für armenische und georgische Strafvollzugsausbilder in Signagi, Georgien
Aus- und Fortbildung
- Entwicklung einer juristischen Methodenlehre für die universitäre Ausbildung in Georgien: Erarbeitung von Prüfungsschemata durch georgische Arbeitsgruppen
- Nationaler Moot Court im Verfassungsrecht für Jurastudenten in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgerichtshof und GYLA in Batumi
Sonstiges
- Erarbeitung eines georgischen Rechtswörterbuchs gemeinsam mit GIZ-Büro Tiflis
Ausblick
Anlässlich des zwanzigjährigen Jubiläums der diplomatischen Beziehungen zwischen Georgien und Deutschland soll im Rahmen einer multilateralen Konferenz Bilanz gezogen werden hinsichtlich der strafrechtlichen und strafprozessualen Entwicklungen in den Ländern des Südkaukasus. Diese Konferenz wird im Mai 2012 in Tiflis stattfinden und in Zusammenarbeit mit dem MPI Freiburg durchgeführt. Im Themenbereich Strafvollzug ist eine enge Zusammenarbeit mit einem neuen Partner, der Nationalen Bewährungshilfeagentur, geplant mit dem Ziel, offene Vollzugsanstalten in Georgien zu etablieren.
Maßgebliche Fortschritte werden zudem im Rahmen des Methodologie-Projekts zur Ausbildungsreform an den juristischen Fakultäten Georgiens erwartet. Durch dieses Projekt, an dem die wichtigsten georgischen Rechtsfakultäten, GYLA und der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bonn mitwirken, soll die juristische Arbeitsweise einen grundlegenden methodischen Rahmen erhalten. Eine baldige und erfolgreiche Umsetzung dieses Vorhabens wäre ein enormer Fortschritt für die Juristenausbildung in Georgien.
Aktuelles
IRZ-Stiftung in Bahrain
Auf Anregung und mit aktiver Unterstützung des Auswärtigen Amtes hat die IRZ-Stiftung eine Fortbildungseinheit für Richter und Staatsanwälte entwickelt und im April 2012 in der dem Justizministerium zugehörigen Justizakademie in Bahrains Hauptstadt Manama durchgeführt.
Aktuelle Fragen des Steuerrechts von Bosnien-Herzegowina
Der Workshop, den die IRZ-Stiftung zusammen mit Partnern im April 2012 veranstaltete, zeichnete ein lebensnahes Bild von der Praxis des Einkommenssteuerrechts in Bosnien und Herzegowina.
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