Belarus
Rechtspolitische Ausgangslage
Nach den Präsidentschaftswahlen im Dezember im 2010 kam es zu Bürgerprotesten und zu Verhaftungen von Demonstranten und Oppositionspolitikern, Demonstrationsrecht und Pressefreiheit wurden weiter eingeschränkt. Auch andere Gesetze, so z. B. die anwaltsrechtlichen Vorschriften, wurden verschärft. Seitdem gibt es eine starke Zurückhaltung der belarussischen Partner gegenüber einer internationalen Zusammenarbeit auf rechtlichem Gebiet.
Die Beziehungen Belarus’ zu den europäischen Nachbarstaaten sind belastet. Gleichzeitig gerät Belarus in zunehmende ökonomische Abhängigkeit von Russland, während es nach einem Ausweg aus der gegenwärtigen wirtschaftlichen Misere mit immensen Inflationsraten sucht. Zollunion, Gemeinsamer Wirtschaftsraum und die Eurasische Union verstärken den Integrationsprozess mit Russland. Vor diesem Hintergrund waren die allgemein- und rechtspolitischen Rahmenbedingungen für eine internationale rechtliche Zusammenarbeit in der letzten Zeit ungünstig. Außerdem gibt es ungeklärte bürokratische Hindernisse, die das Angebot der Bundesregierung zur internationalen rechtlichen Zusammenarbeit zusätzlich behindern.
Bisherige Zusammenarbeit - Strategie
Die Kooperation mit der Republik Belarus fand in den vergangenen Jahren im Rahmen des Gesamtprojekts „Rechtsstaatsdialog“ statt. In diesem Rahmen wurden zahlreiche rechtsstaatsrelevante, aber auch wirtschaftsrechtliche Themen mit Vertretern von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen der Republik Belarus erörtert. Seit dem Jahr 2011 gibt es aufgrund der oben geschilderten Sach- und Rechtslage keine Kooperationsmaßnahmen mit Belarus mehr.
Ausblick
Die IRZ-Stiftung möchte den Rechtsstaatsdialog mit den bisherigen staatlichen und nichtstaatlichen Partnerinstitutionen in Belarus fortsetzen, sobald die bürokratischen und rechtspolitischen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Die IRZ-Stiftung ist jederzeit bereit, mögliche gemeinsame Schritte im Sinne der Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft zu unternehmen. Eine solche Kooperation sollte ein offener und kritischer Dialog sein – sach- und werteorientiert – und ungehindert stattfinden können.
Aktuelles
IRZ-Stiftung in Bahrain
Auf Anregung und mit aktiver Unterstützung des Auswärtigen Amtes hat die IRZ-Stiftung eine Fortbildungseinheit für Richter und Staatsanwälte entwickelt und im April 2012 in der dem Justizministerium zugehörigen Justizakademie in Bahrains Hauptstadt Manama durchgeführt.
Aktuelle Fragen des Steuerrechts von Bosnien-Herzegowina
Der Workshop, den die IRZ-Stiftung zusammen mit Partnern im April 2012 veranstaltete, zeichnete ein lebensnahes Bild von der Praxis des Einkommenssteuerrechts in Bosnien und Herzegowina.
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