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Türkei - bilaterale Tätigkeiten

Flagge TürkeiRechtspolitische Ausgangslage

In der türkischen Justiz findet seit einigen Jahren ein umfassender Reformprozess statt. Die 2009 vom Ministerium vorgelegte Justizreformstrategie betrifft alle Rechtsgebiete und strebt im EU-Beitrittsprozess die volle Übernahme des acquis communautaire an. Außerdem hat das erfolgreiche Referendum zur Verfassungsreform von 2010 weitere Veränderungen im Justizbereich angestoßen. So wurde die Verfassungsbeschwerde eingeführt und der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte, zuständig für Ernennung, Versetzung und Beförderung, wurde personell erweitert. Wichtiger Bestandteil der türkischen Justizreform ist die Einführung der Berufungsinstanzen für die ordentliche Gerichtsbarkeit, deren Implementierung allerdings noch aussteht. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird die Erweiterung des Instanzenzuges ebenfalls diskutiert. Bis jetzt gibt es im türkischen System lediglich die Eingangsinstanz sowie die Kassation zum Obersten Gerichtshof Yargitay bzw. Staatsrat Danistay in Verwaltungsstreitigkeiten. Dies führt zu einer extremen Überlastung der letzten Instanzen und in der Folge zu überlangen Verfahren. 2011 wurde die Anzahl der Richter in beiden obersten Gerichten stark erhöht, um den Verfahrensstau abzubauen. Allein mit dieser Maßnahme kann das Problem aber nicht bewältigt werden. Die Einführung einer zweiten Instanz als Filter bleibt abzuwarten.

Bisherige Zusammenarbeit

Die IRZ-Stiftung hat die bilaterale Zusammenarbeit mit der Türkei im Jahre 2007 aufgenommen. Seit 2008 werden auch Maßnahmen auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem türkischen Justizministerium durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit dem türkischen Justizministerium war von Anfang an vertrauensvoll. Außerdem konnte die IRZ-Stiftung in den letzten Jahren stetig neue Partner hinzugewinnen und die Zusammenarbeit mit der Türkei ausbauen. Im Herbst 2011 wurde das beim türkischen Patentamt angesiedelte EU-finanzierte Twinning-Projekt zum Patent-, Geschmacksmuster- und Markenrecht erfolgreich abgeschlossen. Die IRZ-Stiftung hat fünf weitere Twinning-Projekte gewonnen.

Wichtigste Partner

  • Justizministerium
  • Oberster Gerichtshof der Türkei
  • Kültür-Universität Istanbul
  • Bilkent-Universität Ankara
  • Nationale Notarkammer
  • Nationale Rechtsanwaltskammer
  • Rechtsanwaltskammer Ankara
  • Richterakademie
  • Verfassungsgericht
  • Hoher Rat der Richter und Staatsanwälte

Strategie und Vorgehensweise

Die IRZ-Stiftung unterstützt die Türkei auf ihrem Weg einer umfassenden Justizreform mit bilateralen Maßnahmen und über EU-Twinning-Projekte, die eine intensive und dauerhafte Unterstützung zu einem bestimmten Thema gewährleisten. Die IRZ-Stiftung fördert den deutsch-türkischen Rechtsdialog, z. B. zum Rechtsmittelsystem oder zu Kriterien für die Richterbeurteilung. Einen Schwerpunkt bildet das Verhältnis von Justiz und Medien. Auch die Beratung der türkischen Richterakademie hinsichtlich der Juristenausbildung ist von Bedeutung. Darüber hinaus gibt es den jährlich stattfindenden Austausch zwischen dem Bundesgerichtshof und dem türkischen Yargitay. Schließlich bietet sich eine Beratung durch die IRZ-Stiftung auch bei der Einführung der Verfassungsbeschwerde sowie im Strafrecht und Strafprozessrecht an, die sich stark am deutschen Recht orientieren.

Tätigkeitsschwerpunkte 2011

Justizreform

  • Studienreise einer Delegation des türkischen Justizministeriums zu Fragen der Fachaufsicht und Kontrolle der Justiz, durchgeführt zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz
  • Runder Tisch mit dem Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte zu Fragen der Richterbeurteilung, in Partnerschaft mit der deutschen Botschaft Ankara
  • Studienreise einer Gruppe türkischer Richter und Staatsanwälte sowie Mitarbeitern des Justizministeriums zum Thema „Justizpressesprecher“
  • Studienreise einer Gruppe türkischer Richter und Staatsanwälte sowie Mitarbeitern des Justizministeriums zum Thema „Justiz und Medien“

Straf- und Strafprozessrecht

  • Symposium zu Opferschutz und Zwangsmaßnahmen im Strafrecht mit Richtern des Bundesgerichtshofs und des Obersten türkischen Gerichts Yargitay

Zivilrecht

  • Arbeitsbesuch einer türkischen Delegation zum Thema „Familiengerichtsbarkeit“
  • Fachtagung zum Notarwesen, insbesondere zur Übertragung von Immobiliareigentum unter Beteiligung der Bundesnotarkammer und des Deutschen Notarvereins

Verfassungs- und Verwaltungsrecht

  • Workshop zum Verwaltungsrecht insbesondere zum Rechtsmittelsystem mit deutschen und türkischen Verwaltungsrichtern unter Beteiligung des türkischen Justizministeriums
  • Studienreise einer Delegation türkischer Verwaltungsrichter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland
  • Arbeitsbesuch einer Gruppe von Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts beim türkischen Verfassungsgericht zur Einführung der Verfassungsbeschwerde

Sonstiges

  • Förderung eines Sprachkurses in deutscher Rechtsterminologie für Mitarbeiter des Obersten Türkischen Gerichts
  • Hospitationsprogramm für junge türkische Rechtsanwälte in deutschen Kanzleien in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Ankara

EU Projekte

  • EU-Twinning-Projekt “Implementation Capacity of Turkish Police to Prevent Disproportionate Use of Force“
  • seit September 2011 implementiert die IRZ-Stiftung als Juniorpartner zusammen mit der österreichischen Sicherheitsakademie, dem Ludwig-Boltzman-Institut für Menschenrechte und dem Bundeskriminalamt das EU-Twinning-Projekt „Implementation Capacity of Turkish Police to Prevent Disproportionate Use of Force“ in Ankara. Die Laufzeit des Projektes beträgt zwei Jahre und das Projektvolumen beläuft sich auf 2 Millionen Euro.

Im Laufe des Jahres 2012 werden folgende, bereits gewonnene, Projekte beginnen:

  • Strengthening Witness Protection Capacities
  • Towards an effective and professional Justice Academy
  • Strengthening Capacity Against Cybercrime
  • Improved Relations between Mass Media and Judiciary

Ausblick

Die IRZ-Stiftung will die Zusammenarbeit mit den türkischen Partnern weiterführen und intensivieren. Im Zentrum sollen dabei auch zukünftig die Einführung der Berufungsgerichte sowie das Verhältnis von Justiz und Medien stehen. Das Twinning-Projekt zum Patent- und Markenrecht wird 2012 mit einem Folge-Programm ebenso fortgesetzt wie der fachliche Austausch zwischen dem Obersten türkischen Gericht Yargitay und dem Bundesgerichtshof. Geplant ist überdies unter anderem ein Seminar zum Thema „Arbeitsrecht“ mit der türkischen Rechtsanwaltskammer und der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Studienreise zum Thema „Richterbeurteilung“ sowie Veranstaltungen zum Thema „Mediation“. Durch die Twinning-Projekte wird ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der Zusammenarbeit von deutscher und türkischer Polizei liegen.


Aktuelles

IRZ-Stiftung in Bahrain

Sheikh Khaled Bin Ali Al KhalifaAuf Anregung und mit aktiver Unterstützung des Auswärtigen Amtes hat die IRZ-Stiftung eine Fortbildungseinheit für Richter und Staatsanwälte entwickelt und im April 2012 in der dem Justizministerium zugehörigen Justizakademie in Bahrains Hauptstadt Manama durchgeführt.

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Aktuelle Fragen des Steuerrechts von Bosnien-Herzegowina

Workshop zum Steuerrecht in Bosnien und HerzegowinaDer Workshop, den die IRZ-Stiftung zusammen mit Partnern im April 2012 veranstaltete, zeichnete ein lebensnahes Bild von der Praxis des Einkommenssteuerrechts in Bosnien und Herzegowina.

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Weitere News...

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