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Twinning

Ein weiterer wichtiger Teilbereich der Arbeit der IRZ-Stiftung besteht in der Durchführung von Twinning-Projekten. Diese werden seit 1998 von der EU-Kommission in den Programmen IPA für EU-Beitrittskandidatenländer (vormals Phare und Cards) oder ENPI im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (ursprünglich Tacis) zum Auf- und Ausbau öffentlicher Strukturen (sog. Institution Building) ausgeschrieben. Beitritts- und Nachbarländer der EU sollen während eines partnerschaftlichen Prozesses in Form von Wissens- und Erfahrungsaustauschen dabei unterstützt werden, den acquis communautaire der Europäischen Union zu übernehmen und eine moderne und effiziente Verwaltung aufzubauen. Ziel ist es dabei auch, eine längerfristige Zusammenarbeit zu initiieren.

Ein weiterer wichtiger Teilbereich der Arbeit der IRZ-Stiftung besteht in der Durchführung von Twinning-Projekten. Diese werden seit 1998 von der EU-Kommission in den Programmen IPA für EU-Beitrittskandidatenländer (vormals Phare und Cards) oder ENPI im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (ursprünglich Tacis) zum Auf- und Ausbau öffentlicher Strukturen (sog. Institution Building) ausgeschrieben. Beitritts- und Nachbarländer der EU sollen während eines partnerschaftlichen Prozesses in Form von Wissens- und Erfahrungsaustauschen dabei unterstützt werden, den Acquis Communautaire der Europäischen Union zu übernehmen und eine moderne und effiziente Verwaltung aufzubauen. Ziel ist es dabei auch, eine längerfristige Zusammenarbeit zu initiieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter auf Seiten des BMWi und der EU.

Zugelassen an dem Bewerbungsverfahren sind ausschließlich EU-Mitgliedstaaten mittels staatlicher Institutionen. Im Bereich des Justizwesens ist die IRZ-Stiftung als sogenannter „mandated body“ registriert, was bedeutet, dass sie sich - in Abstimmung mit dem BMJ - auf Projekte in diesem Bereich direkt für Deutschland bewerben kann. Seit dem Beginn dieser Ausschreibungen im Jahre 1998 hat sich die IRZ-Stiftung auf über 100 Twinning-Projekte beworben. Sie hat rund 60 gewonnen und erfolgreich umgesetzt.

Twinning-Projekte können ein finanzielles Volumen von 250.000 bis zu zwei Millionen Euro haben, die Laufzeit beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre. Während dieser Zeit geht ein Langzeitberater (sog. RTA=Resident Twinning Adviser) in das betreffende Land. Zusätzlich sorgen Kurzzeitexperten für die Verbreitung von Fachwissen in Form von Seminaren, Workshops, Konferenzen oder auch Studienreisen. Bei sogenannten Twinning-Light-Projekten beträgt die Laufzeit sechs Monate, ein Langzeitberater ist nicht vorgesehen und das Volumen beträgt maximal 250.000 Euro.

Die Mitglieds- und Partnerstaaten verfügen über nationale Koordinierungsstellen (NCP= National Contact Point) für die Aktivitäten im Bereich des Twinning. Dieser NCP hat folgende Aufgaben:

  • Deutscher Vertreter im EU-Gremium der Nationalen Koordinatoren
  • Zentraler Ansprechpartner für EU-Kommission, Partnerländer und andere Nationale Koordinatoren
  • Förderung der deutschen Teilnahme an EU-finanzierten Behördenpartnerschaften
  • Schulung von Langzeitexperten für deren Tätigkeit in den Partnerländern.

In der Bundesrepublik Deutschland nimmt diese Rolle das Referat EB6 "Verwaltungsaufbau, Beratung, Twinning" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wahr.

Zurzeit implementiert die IRZ-Stiftung Twinning-Projekte in der Türkei, Kroatien, Aserbaidschan und dem Kosovo. Vertragsvorbereitungen laufen für weitere Projekte in der Türkei, Kroatien und Armenien.


Aktuelles

IRZ-Stiftung in Bahrain

Sheikh Khaled Bin Ali Al KhalifaAuf Anregung und mit aktiver Unterstützung des Auswärtigen Amtes hat die IRZ-Stiftung eine Fortbildungseinheit für Richter und Staatsanwälte entwickelt und im April 2012 in der dem Justizministerium zugehörigen Justizakademie in Bahrains Hauptstadt Manama durchgeführt.

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Aktuelle Fragen des Steuerrechts von Bosnien-Herzegowina

Workshop zum Steuerrecht in Bosnien und HerzegowinaDer Workshop, den die IRZ-Stiftung zusammen mit Partnern im April 2012 veranstaltete, zeichnete ein lebensnahes Bild von der Praxis des Einkommenssteuerrechts in Bosnien und Herzegowina.

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