Medienberichte
Lesen Sie hier aktuelle Pressestimmen zur Arbeit der IRZ!
Experten
Wir sind auf Sie angewiesen!
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Expertentätigkeit bei der IRZ interessieren. Seit 1992 leisten wir Hilfe bei Rechts- und Justizreformen und beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen mit dem Ziel der europäischen Integration. Unsere Erfolge verdanken wir dabei unseren hervorragenden Experten. Deshalb freuen wir uns immer über neue Spezialisten.
Die benötigte Qualifikation unserer Fachleute variiert je nach Einsatzgebiet. Grundsätzlich sind für die Ausübung einer Langzeitexpertentätigkeit im Rahmen von EU-Projekten und/ oder Twinning Projekten neben der fachlichen Qualifikation, Berufserfahrung und guten Englischkenntnissen insbesondere Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, interkulturelle Kompetenz und Organisationstalent von Bedeutung. Denn davon hängt ab, ob der/die Projektleiter(in)/ RTA (Resident Twinning Adviser) von den Kollegen im entsprechenden Land akzeptiert und in die dortige Struktur integriert wird. Darüber hinaus werden in der Regel zahlreiche Kurzzeitexperten im Projektverlauf tätig, die den Einsatz des Langzeitberaters in speziellen Aufgabenbereichen unterstützen bzw. ergänzen.
Twinning
Bei Zuschlagerteilung eines Twinning-Projektes durch die EU-Kommission an die IRZ erfolgt die Entsendung des/der RTA (Resident Twinning Adviser/in) zur Partnerinstitution im Ausland mittels Zuweisung der Dienststelle unter Fortzahlung der Bezüge. Hinzu kommen u. a. eine pauschale, steuerfreie monatliche Aufwandsentschädigung und die Umzugskostenvergütung. Der Dienststelle werden sämtliche entstehenden Kosten erstattet, einschließlich einer pauschalen Entschädigung für den Wiederbesetzungsaufwand; bei Pensionären wird eine entsprechende Vereinbarung mit der IRZ geschlossen.
EU-Projekte
Die Auswahlkriterien bei EU-Projekten unterscheiden sich insofern, als hier zusätzlich Freiberufler als Langzeitexperten entsandt werden können – in der Regel sind wir hier auf der Suche nach Rechtsanwälten bzw. Volljuristen, Rechtspflegern, aber selbstverständlich auch aktiven und pensionierten Richtern, Staatsanwälten und Ministerialbeamten. Neben internationalen Erfahrungen im Rechtsberatungsgeschäft sind je nach Einsatzland gute Englisch- oder Französischkenntnisse unabdingbar. Im Idealfall beherrschen Sie die Landessprache.
Registrieren Sie sich bei uns!
Die Projekte der IRZ sind nur unter Mitwirkung qualifizierter und engagierter Experten erfolgreich. Wir haben eine Datenbank eingerichtet, in die interessierte Experten aufgenommen werden, da nach der EU-weiten Ausschreibung derartiger Projekte ein Angebot – mit Präsentation eines geeigneten Langzeitberaters – binnen 6 bis 8 Wochen eingereicht werden muss. Wir freuen uns, wenn sich Richter und Staatsanwälte, Ministerialbeamte und freiberuflich tätige Juristen – grundsätzlich kommen auch Pensionäre in Betracht – unter Angabe ihrer besonderen fachlichen Qualifikation bei uns registrieren lassen.
Voraussetzungen: Sie wollen an einer derartig reizvollen Aufgabe mitwirken, verfügen über gute englische Kenntnisse und sind bereit, als Experte der IRZ ins Ausland zu gehen. Bei Twinning-Projekten für mindestens ein Jahr oder bei freifinanzierten Projekten bis zu drei Jahre. Die Auslandsaufenthalte der Kurzzeitexperten umfassen in der Regel ein bis drei Wochen.
Zusätzliche Kenntnisse in der Sprache des jeweiligen Landes und/ oder internationale Erfahrung sind besonders zu begrüßen.
Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.
Aktuelles
IRZ trauert um Herrn Dr. Max Stadler
Dr. Max Stadler, stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums der IRZ und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, verstarb am 12. Mai 2013 unerwartet in Passau.
Europäische Menschenrechtskonvention in Mazedonien
Die IRZ führte am 24. April 2013 eine Veranstaltung zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Skopje durch.
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