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Inhaltliche Ausrichtung der IRZ

Verfassung, Grundrechte und ihre Durchsetzbarkeit

Die Achtung und der effektive Schutz der Menschenrechte sind Leitlinien für eine nachhaltige Rechtsstaatsförderung; ihnen mehr Geltung zu verschaffen, ist eine übergreifende Aufgabe, die die Grundlage der Arbeit der IRZ in allen Sparten der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit bildet. Stabile Verfassungen sorgen für einen demokratischen und rechtsstaatlichen Staatsaufbau mit einem System der checks and balances – sie bilden Schwerpunkte unserer Arbeit.

Rechtsstaat und Justiz

Ziel unserer Arbeit ist auch die Schaffung und Stärkung eines den europäischen Standards entsprechenden Justizsystems:

  • eine unabhängige Justiz mit der Möglichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren,
  • ein Justizsystem, in dem Recht nicht nur gewährt wird, sondern auch durchgesetzt werden kann,
  • europäische Rechtsstandards unter Beachtung der Rechtsprechung des EGMR mit ihren Implikationen für die nationale Gesetzgebung und die Gesetzesanwendung.

 

Gegenstand unserer Beratungen sind damit nicht nur die Gerichtsverfassungen, sondern auch sämtliche Prozessordnungen sowie das Vollstreckungsrecht. Damit neues Recht und neue rechtliche Standards auch implementiert werden, gilt der Schulung und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Notaren unser besonderes Augenmerk.

Zivil- und Wirtschaftsrecht

Insbesondere im Zivil- und Wirtschaftsrecht besitzt das deutsche Recht Vorbildfunktion als ein in vielen Jahren bewährtes und mit europäischem Recht in Einklang gebrachtes System. Das Zivil- und Wirtschaftsrecht vieler unserer Partnerstaaten lässt sich auf kontinental-europäische Wurzeln zurückführen und hat vergleichbare systematische Zusammenhänge. Durch das Beratungsangebot der IRZ-Stiftung können Systembrüche und inkohärente Rechtssysteme sowie dadurch bedingte Rechtsunsicherheit vor allem auch im Wirtschaftsleben in den Partnerstaaten vermieden werden. Unser Ziel ist die Schaffung und der Ausbau einer stabilen marktwirtschaftlich orientierten, sozialen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Rechtsordnung, die einen verlässlichen Rechtsrahmen nicht nur für die nationale Wirtschaft, sondern gleichsam für grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen bietet.

Öffentliches Recht

Von besonderer Bedeutung für die Beratungstätigkeit der IRZ ist das öffentliche Recht. Die Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle staatlichen Handelns ist in den Partnerstaaten noch neu. Gerade hier ist in vielen der Partnerstaaten Grundlagenarbeit zu leisten. Das System sowohl des deutschen Verwaltungsrechtsschutzes als auch des Verwaltungsverfahrensrechts ist insofern für viele Partner beispielhaft und hat Modellcharakter. Wichtig sind ferner die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingen für eine unternehmerische Tätigkeit.

Strafrechtspflege

Unter rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten ist die Zusammenarbeit im Bereich des Strafrechts ein weiterer Schwerpunkt unserer Aktivitäten. Die Beratungen erstrecken sich dabei auf das Strafprozessrecht, das materielle Strafrecht und das Vollzugsrecht. Schließlich sind die Beratungen und Veranstaltungen zur Bekämpfung der Korruption ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.

Europarecht

Als zusätzliche inhaltliche Ausrichtung ist in den letzten Jahren vermehrt die Frage der Harmonisierung des nationalen Rechts mit dem Europäischen Recht in den Mittelpunkt gerückt. Partnerstaaten der IRZ sind die neuen EU-Mitgliedstaaten, die Staaten mit Assoziierungsabkommen oder die Staaten, wo solche verhandelt werden. Unsere Beratung erstreckt sich auch auf die Frage der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im nationalen Recht und in der Rechtsprechung. Die Europäische Konvention für Menschenrechte und die Standards des Europarates sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil in der Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten.


Aktuelles

IRZ trauert um Herrn Dr. Max Stadler

Herr Dr. Max StadlerDr. Max Stadler, stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums der IRZ und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, verstarb am 12. Mai 2013 unerwartet in Passau.

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Europäische Menschenrechtskonvention in Mazedonien

Die mazedonische Richterin am EGMR Dr. Mirjana Lazarova TrajkovskaDie IRZ führte am 24. April 2013 eine Veranstaltung zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Skopje durch.

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Weitere News...

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