Spenden
Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der IRZ-Stiftung fördern - ob mit Geldspenden oder durch projektbezogene Mitarbeit.
Da die IRZ-Stiftung ein eingetragener Verein und eine gemeinnützige Organisationen ist, sind Spenden an uns in Deutschland steuerlich abzugsfähig. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamts Bonn-Außenstadt anerkannt worden. Für die Anerkennung Ihrer Spende als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung kann eine Zuwendungsbestätigung von der IRZ-Stiftung erstellt werden.
Wir informieren Sie gerne näher darüber! Bitte wenden Sie sich an folgende Mitarbeiter:
Marcus Hülshorst (Personal/ Verwaltung): Telefondurchwahl: -115
Horst Krug (Verwaltungsleitung): Telefondurchwahl:- 118
Aktuelles
IRZ-Stiftung in Bahrain
Auf Anregung und mit aktiver Unterstützung des Auswärtigen Amtes hat die IRZ-Stiftung eine Fortbildungseinheit für Richter und Staatsanwälte entwickelt und im April 2012 in der dem Justizministerium zugehörigen Justizakademie in Bahrains Hauptstadt Manama durchgeführt.
Aktuelle Fragen des Steuerrechts von Bosnien-Herzegowina
Der Workshop, den die IRZ-Stiftung zusammen mit Partnern im April 2012 veranstaltete, zeichnete ein lebensnahes Bild von der Praxis des Einkommenssteuerrechts in Bosnien und Herzegowina.
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