Informieren Sie sich über die Arbeit der IRZ-Stiftung in Georgien.

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Spenden

Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der IRZ-Stiftung fördern - ob mit Geldspenden oder durch projektbezogene Mitarbeit.

Da die IRZ-Stiftung ein eingetragener Verein und eine gemeinnützige Organisationen ist, sind Spenden an uns in Deutschland steuerlich abzugsfähig. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamts Bonn-Außenstadt anerkannt worden.  Für die Anerkennung Ihrer Spende als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung kann eine Zuwendungsbestätigung von der IRZ-Stiftung erstellt werden.

Wir informieren Sie gerne näher darüber! Bitte wenden Sie sich an folgende Mitarbeiter:

  • Marcus Hülshorst (Personal/ Verwaltung): Telefondurchwahl: -115

  • Horst Krug (Verwaltungsleitung): Telefondurchwahl:- 118


Aktuelles

IRZ-Stiftung in Bahrain

Sheikh Khaled Bin Ali Al KhalifaAuf Anregung und mit aktiver Unterstützung des Auswärtigen Amtes hat die IRZ-Stiftung eine Fortbildungseinheit für Richter und Staatsanwälte entwickelt und im April 2012 in der dem Justizministerium zugehörigen Justizakademie in Bahrains Hauptstadt Manama durchgeführt.

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Aktuelle Fragen des Steuerrechts von Bosnien-Herzegowina

Workshop zum Steuerrecht in Bosnien und HerzegowinaDer Workshop, den die IRZ-Stiftung zusammen mit Partnern im April 2012 veranstaltete, zeichnete ein lebensnahes Bild von der Praxis des Einkommenssteuerrechts in Bosnien und Herzegowina.

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Weitere News...

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